Nachträgliche Änderung des Zollanmelders
Photo by Andrea Piacquadio from Pexels
Immer wieder kommt es vor, dass Zollanmeldungen unzutreffend abgegeben werden. Dies muss nicht absichtlich geschehen. Oftmals handelt es sich um einen versehentlichen Arbeitsfehler. Fraglich ist, ob und wie eine Zollanmeldung nachträglich korrigiert werden kann. Während Angaben die Ware und den Wert betreffend anerkannterweise nachträglich geändert werden können, hat die Zollverwaltung die nachträgliche Änderung des Zollanmelders in der Regel abgelehnt. Dies auch, weil es entsprechende Urteile gab, die eine Änderung ablehnten. Nunmehr sind zwei Urteile ergangen, die sich ebenfalls mit der nachträglichen Änderung des Zollanmelders auseinandersetzen. Helfen diese in der Praxis?
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