- Topic: customs clearance
Überlassung von Waren
"Überlassung von Waren" ist die Handlung, durch die die Zollbehörden Waren für das Zollverfahren (siehe die Erklärung unten) zur Verfügung stellen, in das die betreffenden Waren übergeführt werden.
Zollverfahren
"Zollverfahren" sind die folgenden Verfahren, in die Waren übergeführt werden können:
- Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr,
- besondere Verfahren:
- Versand – umfasst den externen und den internen Versand,
- Lagerung – umfasst das Zolllager und Freizonen,
- Verwendung – umfasst die vorübergehende Verwendung und die Endverwendung,
- Veredelung – umfasst die aktive und die passive Veredelung.
- Ausfuhr.
Die Quelle
Die Begriffsbestimmung ist in der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union (UZK) in Artikel 5 (16), 5 (26) und 210 vorhanden.
- Market: EU - Europäische Union
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